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Kredite werden von Banken sehr vorsichtig vergeben. Insbesondere sind die Zinsen für Kontokorrentkredite zu hoch - zum Leidwesen der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich oft kurzfristig Kapital beschaffen müssen. Oft können diese Unternehmen den strengen Kreditvergabebedingungen der Banken nicht mehr gerecht werden. Um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken, wird ein Pfandkredit mittlerweile ganz regulär auch von Geschäftsleuten in Anspruch genommen. Wer einen Pfandkredit in Anspruch nimmt, ist kein Schuldner, denn für das Darlehen haftet das Pfand als Gegenwert.
Pfandleihhäuser unterliegen seit 1961 einer gesetzlich geregelten Pfandleiherverordnung. In einem gesetzlich geregelten Rahmen wird somit sichergestellt, dass der Pfandgeber und der Pfandnehmer als gleich wertige Partner agieren können, was das Pfandgeschäft auch für den Pfandgeber attraktiv macht. Seit vielen Jahren floriert das Geschäft der rund 200 Pfandleihhäuser in Deutschland. Aufgrund des hohen Bedarfs nach Liquidität lag die Darlehenssumme im Jahr 2012 bei über einer halben Milliarde Euro und stieg gegenüber dem Vorjahr um etwa 8,5 Prozent.
Die Vergabe der Pfandkredite erfolgt - anders als bei Bankkrediten - einfach und unbürokratisch. Der Pfandgeber stellt sein Pfandgut vor, weist das Eigentum nach und legitimiert sich durch seinen Personalausweis. Als Sicherheiten für die Pfandkredite dienen hochwertige bewegliche Güter aller Art, wie z.B. PKW, Wohnmobile, Uhren und Edelmetalle. Zu den jeweiligen tagesaktuellen Kursen erfolgt die Bewertung durch unabhängige Gutachter zu Lasten des Pfandgebers. Bei Akzeptanz des Pfandes wird das Darlehen innerhalb kürzester Zeit, jedoch nur in einer Höhe bis zu 50% des bewerteten Tageswertes des Pfandes ausgezahlt.
Das Pfandleihgeschäft ist vom Gesetzgeber in der Verordnung über den Geschäfstbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung) geregelt. Die Laufzeit eines Pfandleihvertrages beträgt mindestens 3 Monate.
Nach Ablauf des Vertrages löst der Pfandgeber sein Pfand aus und begleicht die angefallenen Zinsen und Gebühren. Der Pfandkredit kann gegen Zahlung der anfallenden Zinsen und Gebühren auch verlängert werden. Laut Aussage des Zentralverbandes des deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. werden über 90% der Pfandobjekte fristgerecht ausgelöst.
Nicht ausgelöste Pfandgegenstände werden grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Fälligkeit des gesamten Darlehens in einer öffentlichen und unabhängigen Auktion verwertet. Das Pfandleihhaus erhält vom Erlös den Pfandkredit, die Zinsen und Gebühren. Ein Mehrerlös wird an den Pfandgeber ausgezahlt.
Für einen Pfandkredit zahlt der Pfandgeber monatlich 1 Prozent Zinsen der Kreditsumme und zusätzlich eine monatliche Gebühr von bis zu 3,5 Prozent der Darlehenssumme, nach Vereinbarung auch mehr.